Fragen und Antworten zum Einlass im NY.Club 

Wir freuen uns, dass alle Auflagen der Behörden bezüglich Covid19 zum 03. April 2022 aufgehoben wurden. 

All Clubs and Bars in Munich are open again without any restriction regarding Covid 19, starting 03. April 2022.  

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Wir sind überglücklich, dass wir wieder unseren geliebten NY.Club öffnen dürfen. Die Verhandlungen mit den Behörden waren sehr langwierig und schwierig. Nun haben wir aber erreicht, dass ab dem 03. April alle bisherigen Auflagen aufgehoben wurden. 

Trotzdem gilt nach wie vor:
An alle, die sich bisher geweigert haben sich und damit auch andere mit einer Impfung zu schützen, hier eine Information dazu. Bitte lesen und dann Impfen lassen:

COVID-19: Vollständig Geimpfte haben ein fünffach niedrigeres Infektionsrisiko
Die US-SeuchenbehördeCenters for Disease Control and Prevention (CDC) hat von Anfang April bis Mitte Juli 2021 in 13 US-amerikanischen Staaten die Inzidenzen, Krankenhauseinweisungen, Sterbefälle sowie den Impfstatus bei COVID-19-Fällen genauer unter die Lupe genommen. Demnach haben vollständig Geimpfte ein fünffach niedrigeres Risiko, sich mit SARS-CoV-2 zu infizieren. Das Risiko für Krankenhauseinweisungen und Todesfälle ist bei vollständig Geimpften im Vergleich zu unvollständig Geimpften oder Ungeimpften jeweils mehr als zehnmal niedriger.
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P.S.: Der Lockdown hat uns trotz staatlicher Hilfen sehr viel Geld gekostet. Deshalb bitten wir um Verständnis, dass es bis auf Weiteres keine Gästeliste gibt. 

FAQs

F: Muss ich im Club eine Maske tragen?
A: Nein, es ist aber Deine persönliche Entscheidung, wenn Du trotzdem eine Maske tragen willst.

F: Akzeptiert ihr kontaktloses Zahlen?
A: Ja, Ihr könnt Eintritt und Getränke kontaktlos bezahlen. 
Wir akzeptieren EC/MC/VISA/AMEX/Diners/Google Pay/Apple Pay.

F: Wer wird im NY.Club mit 2G Plus-Maßnahmen eingelassen?
A: Zu unseren Veranstaltungen dürfen laut behördlicher Vorgabe nur vollständig geimpfte oder genesene Personen eingelassen werden. Zusätzlich muss ein aktueller Test vorgelegt werden (Antigen oder PCR, maximal 24 Stunden alt) oder der Nachweis einer Booster-Impfung. Dabei ist der Einlass grundsätzlich unter Vorbehalt. Die Art des Impfstoffes muss in Deutschland anerkannt sein.

F: Welche Dokumente muss ich an der Tür vorzeigen, wenn ich eingelassen werden möchte?
A: Du musst
– die vollständige SARS-CoV-2-Impfung oder die Genesung von CoViD-19 mit dem QR-Code eines digitalen Zertifikats in einer in Deutschland zugelassenen App nachweisen (wird von unserer Security am Eingang gescannt)
– Deinen Antigen- oder PCR-Test mit QR-Code. Dieser muss elektronisch verifizierbar sein und mit Deinem Ausweis übereinstimmen. Der Test darf nicht älter als 24 Stunden sein.
NEU: . Falls Ihr kurzfristig einen Antigen-Test braucht kann dieser direkt vor Ort im NY.Club gemacht werden.
oder alternativ zum Test reicht es, wenn Du eine 3. Impfung bzw. Booster-Impfung nachweisen kannst.
– deinen Personalausweis oder Reisepass vorzeigen (keine Scans, keine Fotokopien) und
– Dein elektronischer QR-Code muss verifizierbar sein und mit Deinem Ausweis übereinstimmen

F: Ich habe nicht alle oder keines dieser Dinge, kann ich trotzdem rein?
A: Du kannst nicht rein.

F: Brauche ich ein Smartphone, um reinzukommen?
A: Ja, damit wir Deinen elektronischen QR-Code verifizieren können. 

F: Wo erhalte ich dieses digitale EU-COVID-Zertifikat?
A: Wenn Du eine vollständige Impfung mit einem von der Europäischen Union zugelassenen SARS-CoV-2-Impfstoff nachweisen kannst, erhältst Du das digitale und gedruckte Formular mit QR-Code in einer Apotheke vor Ort, es ist in allen EU-Ländern gültig. Für EU-Bürger*innen ist das Zertifikat kostenlos, für Bürger*innen anderer Länder können Gebühren anfallen. Weitere Informationen zum Zertifikat findest Du hier.

F: Ich bin vollständig geimpft mit
– Vaxzevria / AstraZeneca 
– Komirnaty/BioNTech – Pfizer
– Spikevax / Moderna
– Janssen / Janssen-Cilag - Johnson & Johnson
kann ich dann rein?
A: Wenn die letzte Dosis Deines Impfstoffs mindestens 14 Tage zurückliegt, alle oben genannten Unterlagen vorliegen und Du dafür einen QR-Code auf Deinem Handy hast, könntest Du rein.

F: Ich bin mit einem anderen als den oben genannten Impfstoffen vollständig geimpft worden, kann ich rein?
A: Da in Deutschland nur die oben genannten Impfstoffe durch das Paul-Ehrlich-Institut zugelassen sind, kannst Du nicht rein.

F: Ich bin nicht geimpft, habe aber ein negatives Ergebnis eines Antigen- oder PCR-Schnelltests, kann ich rein?
A: Antigen-Schnelltests und PCR-Tests alleine sind gesetzlich nicht zugelassen. Du musst zusätzlich vollständig geimpft oder genesen sein.

F: Ich habe ein ärztliches Attest und eine E-Mail, in der die Genesung von CoViD oder / und die Beendigung der Isolation bestätigt wird, aber ich habe keinen QR-Code, kann ich rein?
A: Du kannst nicht rein.

F: Ich habe ein ärztliches Attest, dass ich nicht geimpft werden kann, kann ich rein?
A: Du kannst nicht rein.

F: Ich fühle mich nicht wohl oder habe CoViD-19-Symptome, kann ich trotzdem rein?
A: Du kannst nicht rein und solltest Dich sofort isolieren und einen Arzt aufzusuchen.

F: Ist die Kapazität des Hauses begrenzt und kann ich nach Verlassen später wieder rein?
A: Die Kapazität des Hauses ist begrenzt und es kann zu einem Einlass-Stopp kommen. Ein Wiedereinlass ist grundsätzlich möglich, aber nur im Rahmen der Kapazität.

F: Könnt Ihr für mich eine Ausnahme machen?
A: Nein.

F: Ich bin doch Stammgast. Darf ich dann auch ohne Impfung oder Test rein?
A: Leider nein.

F: Ich kenne Ken. Darf ich dann so rein?
A: Haha, leider nein.

F: Ich stehe auf der Gästeliste. Darf ich dann auch ohne Impfung oder Test rein?
A: Leider nein. Außerdem gibt es bis auf Weiteres keine Gästeliste.

 

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